Praxis-News · Erklärt
Blankoverordnung in der Physiotherapie: Was gilt, was sich 2026 geändert hat
Seit November 2024 entscheidet bei Schulterdiagnosen die Praxis über Heilmittel, Frequenz und Dauer. Das bringt Freiheit und Verantwortung, und seit dem 30. Juli 2026 einen Wermutstropfen: Die Pauschale für die besondere Versorgungsverantwortung gibt es nicht mehr.
Was die Blankoverordnung ist
Bei einer normalen Heilmittelverordnung legt die Ärztin fest, welches Heilmittel, wie oft und wie viele Einheiten. Bei der Blankoverordnung steht auf dem Rezept nur die Diagnose und die Diagnosegruppe. Welches Heilmittel aus der Gruppe, in welcher Frequenz und wie lange, entscheidet die Physiotherapeutin, und sie trägt dafür die wirtschaftliche Verantwortung. In der Physiotherapie gibt es das seit dem 1. November 2024 auf Grundlage des Vertrags nach § 125a SGB V zwischen GKV-Spitzenverband und den Physio-Verbänden.
Eine Diagnosegruppe: EX, die Schulter
Die Blankoverordnung gilt in der Physiotherapie für genau eine Diagnosegruppe, EX. Dahinter stehen 114 festgelegte ICD-10-Codes für Schultererkrankungen, zum Beispiel Impingement, Rotatorenmanschette oder Zustände nach Schulter-OP. Steht eine andere Diagnose auf dem Rezept, ist es keine Blankoverordnung, auch wenn der Arzt die Felder leer lässt. Die Verordnung ist bis zu 16 Wochen ab Ausstellungsdatum gültig; in dieser Zeit legt die Praxis Heilmittel, Frequenz und Behandlungsdauer selbst fest. Die vollständige Code-Liste steht in der Anlage 1 zum Vertrag, abrufbar beim GKV-Spitzenverband und bei den Kassen.
Die Ampel: grün läuft normal, rot kostet neun Prozent
Damit die Freiheit nicht in Mengenausweitung kippt, steuert der Vertrag über eine Ampel. In der grünen Phase gelten die Behandlungseinheiten als medizinisch angemessen und werden normal vergütet. Wer darüber hinaus behandelt, landet in der roten Phase: Diese Einheiten werden mit einem Abschlag von neun Prozent vergütet. Wo die Grenze zwischen grün und rot liegt, steht in der Anlage zum Vertrag und wird in der Vergütungsvereinbarung fortgeschrieben, deshalb nennen wir hier bewusst keine Einheitenzahl aus zweiter Hand.
Was seit 30. Juli 2026 wegfällt: die Pauschale für die Versorgungsverantwortung
Bisher gab es je Blankoverordnung eine versorgungsbezogene Pauschale, die den zusätzlichen Aufwand der Praxis abgelten sollte, dazu eigene Positionen für physiotherapeutische Diagnostik und Bedarfsdiagnostik. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10. Juli 2026 hat § 125a SGB V geändert: Eine Pauschale, die mit einer besonderen Versorgungsverantwortung begründet wird und über die Bedarfsanalyse und die therapeutische Diagnostik hinausgeht, darf in den Verträgen nicht mehr vereinbart werden. Bestandsschutz gibt es nur für Versorgungen, die vor dem 30. Juli 2026 begonnen haben; für die wird die Pauschale noch bezahlt. Die Positionen für Diagnostik und Bedarfsdiagnostik sind davon nicht betroffen. Die Verantwortung bleibt bei der Praxis, die Pauschale dafür nicht. Für die Ergotherapie gilt dieselbe Regel, die Logopädie nutzt das Modell nicht.
Was das für den Praxisalltag heißt
- Bedarfsdiagnostik ernst nehmen. Sie ist die Grundlage für Heilmittel, Frequenz und Dauer und eure Begründung, falls eine Verordnung in die rote Phase läuft.
- Einheiten mitzählen. Wer die Grenze zur roten Phase erst am Ende prüft, verschenkt neun Prozent. Besser: Zähler je Verordnung, sichtbar beim Buchen.
- Am Telefon die Diagnosegruppe erfragen. Steht „EX“ auf der Verordnung, weiß der Empfang sofort, dass Bedarfsdiagnostik und Planung in der ersten Einheit Zeit brauchen, und bucht entsprechend länger. Die 16-Wochen-Frist läuft ab Ausstellung, nicht ab erstem Termin.
- Patienten erklären, was das bedeutet. „Wir legen hier fest, wie oft und wie lange, das Rezept gibt nur die Diagnose vor“ ist der Satz, der die meisten Rückfragen erspart.
Tipp der Woche
Lasst den Verordnungszähler die Arbeit machen. In Kilians Praxis-Bereich zählt jede wahrgenommene Einheit die Verordnung automatisch herunter, und beim nächsten Anruf weiß Kilian, dass es die vierte von sechs ist. Wer keine Software hat: eine Spalte im Kalender mit „3/6“ tut es auch, Hauptsache sichtbar beim Buchen.
Quellen
- AOK Gesundheitspartner: Blankoverordnung Physiotherapie (Diagnosegruppe EX mit 114 ICD-10-Codes, 16 Wochen, Ampel mit 9 Prozent Abschlag, Vergütungsvereinbarung ab 1. Januar 2026).
- GKV-Spitzenverband: Vertrag nach § 125a SGB V Physiotherapie, Anlage 1 (Diagnoseliste und Phasen).
- § 125a Absatz 2 SGB V in der Fassung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes: Verbot der Pauschale für besondere Versorgungsverantwortung, Bestandsschutz für Versorgungen mit Beginn vor dem 30. Juli 2026.
- Apotheken Umschau: Physiotherapie, neue Blankoverordnung startet am 1. November (2024).
Stand: 12. Oktober 2026. Verbindlich sind der Vertrag nach § 125a SGB V mit seinen Anlagen und die jeweils gültige Vergütungsvereinbarung. Keine Rechtsberatung. Korrigiert am 12. Oktober 2026: Eine frühere Fassung nannte vier Diagnosegruppen und eine gelbe Phase, beides gibt es im Physio-Vertrag nicht.
Kilian kennt die Verordnung
Er fragt sie am Telefon ab und zählt die Einheiten mit.
Zwei Minuten Anruf, kein Verkaufsgespräch. Danach wisst ihr, ob er zu eurer Praxis passt.