Praxis-News · Wochen-Recap · KW 41/2026
Zuzahlung 15 Euro, Vergütungsdeckel, TI erst 2027: Was für eure Praxis beschlossen ist
Keine neue Entscheidung diese Woche, aber drei, die ab Januar wirken. Der Recap sortiert, was feststeht, was verschoben wurde und was noch in der Prüfung hängt. Kompakt, mit Quellen, ohne Verbandsdeutsch.
Die Woche in einem Satz
Das GKV-Spargesetz vom Juli ist durch und entfaltet seine Wirkung ab dem 1. Januar 2027, die Telematik-Pflicht ist auf Oktober 2027 gerutscht, und der Direktzugang bleibt ein Prüfauftrag im Ministerium. Wer jetzt plant, plant mit diesen drei Daten.
1. Ab 1. Januar 2027: 15 Euro Verordnungsgebühr, 10 Prozent bleiben
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, kurz BStabG, haben Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026 beschlossen. Für Patientinnen und Patienten ändert sich bei Heilmitteln eine Zahl: Die Pauschale je Verordnung steigt von 10 auf 15 Euro. Der prozentuale Anteil bleibt bei 10 Prozent der Behandlungskosten, anders als einige Medien im Sommer gemeldet hatten. Kinder und Jugendliche unter 18 bleiben befreit, die Belastungsgrenze bleibt bei 2 Prozent des Bruttoeinkommens, 1 Prozent für chronisch Kranke. Der Leistungsanspruch auf Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie bleibt unverändert.
Was das für den Empfang heißt: Ab Januar fragen Patienten am Telefon nach dem Warum. Eine Antwort, die jede Mitarbeiterin in einem Satz sagen kann, spart jede Woche Minuten: „Die Rezeptgebühr ist gesetzlich von 10 auf 15 Euro gestiegen, die 10 Prozent bleiben, Kinder zahlen nichts.“
2. Ab 2027: Vergütung an die Grundlohnrate gekettet, minus ein Prozent
Die zweite Wirkung des BStabG trifft die Praxis direkt. Die Grundlohnrate, also die jährliche Veränderung der beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied, wird wieder zur absoluten Obergrenze für Vergütungssteigerungen, ausdrücklich auch für Heilmittelerbringer. Für 2027 bis 2029 kommt ein zusätzlicher Abschlag von einem Prozentpunkt dazu. Rechenbeispiel aus der Branche: Liegt die Grundlohnrate bei 3,5 Prozent, dürfen die Preise um maximal 2,5 Prozent steigen. Dazu kommt die Möglichkeit, bei auffälliger Mengenausweitung Vergütungsabschläge zu vereinbaren.
Und ein Detail, das in vielen Zusammenfassungen fehlt: Die Pauschale für die besondere Versorgungsverantwortung bei der Blankoverordnung ist schon weg, nicht erst 2027. § 125a SGB V verbietet sie seit der Gesetzesänderung in neuen Verträgen, bezahlt wird sie nur noch für Versorgungen, die vor dem 30. Juli 2026 begonnen haben. Die Verantwortung für Heilmittel, Frequenz und Dauer bleibt bei der Praxis. Was die Blankoverordnung genau ist und wie die Ampel funktioniert, steht im Erklärstück dazu.
3. Telematikinfrastruktur: Pflicht erst ab 1. Oktober 2027
Die verpflichtende Anbindung der Heilmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur ist auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Grund ist die verzögerte Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung, ohne die der TI-Anschluss für Praxen wenig bringt. Physio Deutschland empfiehlt trotzdem, die Vorbereitung jetzt zu beginnen, weil Kartenterminal, Praxisausweis und Konnektor Lieferzeiten haben. Wer 2026 noch keinen TI-Anschluss hat, verpasst nichts, sollte aber 2027 nicht erst im September anfangen.
4. Direktzugang: weiter in der Prüfung, Modellvorhaben angekündigt
Der Direktzugang, also Physiotherapie ohne vorherigen Arztbesuch, kommt 2026 nicht flächendeckend. Das Bundesgesundheitsministerium prüft nach Angaben des VPT eine gesetzliche Regelung, die es Verbänden und Krankenkassen erlaubt, den Direktzugang in Modellvorhaben zu erproben. Offen ist, ob nur die Physiotherapie startet oder auch Ergotherapie, Logopädie und Podologie, und wann die Regelung kommt. Bis dahin bleibt der Weg über die ärztliche Verordnung Pflicht.
Was ihr jetzt tun könnt
- Satz für die Zuzahlung festlegen und ab Dezember am Telefon und am Tresen benutzen.
- Einheiten mitzählen, damit die rote Phase bei Blankoverordnungen nicht überrascht, ohne Pauschale erst recht.
- TI-Angebot einholen, nicht bestellen. Preise und Lieferzeiten kennen, Entscheidung im Frühjahr 2027.
- Telefonzeit messen. Wenn die Vergütung gedeckelt ist, bleibt die Zeit der größte Hebel. Wie, steht in 5 Regeln fürs Praxistelefon.
Tipp der Woche
Schreibt die drei Daten ins Teammeeting: 1. Januar 2027 (Zuzahlung und Vergütungsdeckel), 1. Oktober 2027 (TI-Pflicht), Direktzugang „offen“. Wer die Termine kennt, diskutiert nicht mehr über Gerüchte aus der Facebook-Gruppe.
Quellen
- therapeutenonline.de, Juli 2026: GKV-Spargesetz beschlossen, was das BStabG für Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie bedeutet.
- acio.de, 13. Juli 2026: Heilmittel 2027, höhere Zuzahlung, keine Leistungskürzung.
- Physio Deutschland, Oktober 2025: Telematikinfrastruktur soll verschoben werden, Anbindung ab 1. Oktober 2027.
- DMRZ, 18. Februar 2026: Kommt der Direktzugang für Heilmittel? Die Voraussetzungen zum Modellversuch.
Stand: 12. Oktober 2026. Angaben nach den genannten Quellen, ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Wenn sich ein Datum ändert, steht es im nächsten Recap.
Wenn die Vergütung gedeckelt ist, bleibt die Zeit
Kilian nimmt euch das Telefon ab.
Jeder Anruf, jeder Termin, jede Frage. Rund zwei Stunden am Tag, die bei euch niemand mehr am Hörer verbringt.